Was tun im Trauerfall

 

Der Umgang mit dem Tod gehört zu den Themen, die gerne gemieden werden. Um so stärker sind wir betroffen, wenn in unserer unmittelbaren Umgebung ein Todesfall eintritt. Gerade hier aber kommt zum Schmerz über den Verlust noch die Belastung durch Anforderungen hinzu, die kurzfristig bewältigt werden müssen.

Menschen, die einen Sterbenden in seiner letzten Stunde begleiten, sind unabhängig davon, wie sehr sie vorbereitet zu sein glauben, meist gefangen in großer Hilflosigkeit und Trauer. Es fällt schwer, sich auf die notwendigen Schritte direkt nach dem Tode zu konzentrieren.

Juristischen Erfordernissen muß nachgekommen werden. Fristen müssen eingehalten und Termine vereinbart werden. Und auch die finanziellen Möglichkeiten sollen bedacht sein.

Wir haben es zu unserer Aufgabe gemacht, die Angehörigen in der Zeit der tiefsten Trauer zu betreuen und ihnen mit Rat und Tat helfend beizustehen. Einen kleinen Beitrag hierzu liefert vorweg unsere Homepage. Hier stellen wir Ihnen wichtige Informationen rund um das Thema Bestattungen in Itzehoe und Umgebung zur Verfügung.

Unmittelbare Maßnahmen

Bei einem Sterbefall in der Wohnung benachrichtigen Sie bitte sofort den nächst erreichbaren Arzt, möglichst Hausarzt, oder aber den zum Notdienst bereiten Arzt. Die Todesbescheinigung wird vom Arzt ausgestellt bzw. von uns dort abgeholt. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit.

Gleich danach sollten Sie mit uns Verbindung aufnehmen, ob telefonisch oder persönlich, wir stehen immer zu Ihrer Verfügung. Als facherfahrenes Unternehmen beraten wir Sie in einem persönlichen und vertraulichen Gespräch und erledigen danach schnell und direkt alle mit der Bestattung verbundenen Angelegenheiten.

Zu Ihrer Information:

Sie können das Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens völlig frei selbst wählen, unter welchen Umständen oder wo auch immer der Trauerfall eingetreten ist.

Benötigte Dokumente

Im Sterbefall müssen folgende Dokumente beigebracht werden:

Familienstammbuch
(vollständig geführt), da der Gesetzgeber den Nachweis des Personenstandes verlangt.Sollte das Familienstammbuch nicht vorhanden oder unvollständig sein, sind Einzeldokumente notwendig.

Personalausweis

Heiratsurkunde / Familienbuch
(bei Geschiedenen mit Scheidungsvermerk oderScheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk)Todesbescheinigung

Geburtsurkunde (bei Ledigen)

Sterbeurkunde (falls Ehegatte bereits verstorben)

Sollten Urkunden - aus welchen Gründen auch immer - nicht zur Verfügung stehen, so können wir bei der Beschaffung helfen. Wir erledigen alle notwendigen Behördengänge für Sie.Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim klärt die Verwaltung die unmittelbar notwendigen Dinge..